Abtrennung von Laserbereichen
Abtrennung von Laserbereichen

Nach der Optischen Strahlenschutzverordnung (OStrV) müssen Laserbereiche so konzipiert sein, dass außerhalb davon der Grenzwert der Laserklasse 1 nicht überschritten wird. Diese Bedingung kann beispielsweise mit Hilfe einer großflächigen mechanischen Abschirmung aus geprüften und zertifizierten Material erfüllt werden. Hierfür bietet Laser 2000 Laserschutzvorhänge, manuelle oder motorisierte Rollos, fix oder auf Rollen gelagerte Stellwände, sowie Abschirmungen für Labortische an.