Mobile Laserschutzkabine für Laserschweißen

Laserschweißkabine
search
  • Laserschweißkabine
  • Laserschweißkabine
  • Mobile Laserschutzkabine für Laserschweißen (Transport mit Gabelstapler)

Artikel-Nr.: APK-Weld-Cell

Mobile Laserschutzkabine zur Abgrenzung eines Laserschweißbereiches.

alt

Für mehr Infos
Experten kontaktieren

Laserschutz Team
Tel.: +49 8153 405-11

Beschreibung

Mobile Laserschweißkabine

Die Laserschweißkabine Weld-Cell schützt gemäß EN 60825-1 unbeteiligte Personen außerhalb des Laserbereichs vor der Laserstrahlung eines handgehaltenen Laserschweißgerätes. Dabei ermöglicht der flexible Aufbau der Kabine einen schnellen und einfachen Standortwechsel per Gabelstapler oder einen Transport per LKW.

Eigenschaften der mobilen Laserschweißkabine:

  • Grundfläche (BxT): 3,40 x 3,00 m 
  • Höhe: 2,42 m (offen, ohne Dach*) oder 2,50 m (geschlossen, mit Dach)
  • Für Transport zusammenschiebbar auf Grundfläche (BxT): 3,40 x 1,90 m 
  • Wahlweise nach oben offen* oder geschlossen
  • Zugang über gesamte Breite
  • Abgrenzung des Zugangs mit zertifiziertem Laserschutzvorhang
  • Sicherheitsschalter zur Überwachung der Vorhangöffnung
  • Interlock-Anschluss für Schweißlaser (Abschaltung bei Öffnen des Vorhangs oder Notaus)
  • LED-Beleuchtung des Arbeitsbereiches 
  • Farbige LED-Leisten (rot/grün) zur Kennzeichnung des Laserbetriebs
  • Fußgestell für Schweißtischplatte
  • 4x Steckdose 230 VAC für Zusatzwerkzeug
  • Zugelassene maximale optische Leistung des Schweißlasers: 2 kW 

Zusätzliche Optionen:

  • Schweißtischplatte plasmanitriert, Lochung 28 mm, 1500 x 1000 x 25 mm 
  • Mobile Rauchgasabsaugung W3 zertifiziert mit punktueller Absaugdüse
  • Handschweißlaser 1 kW oder 1,5 kW oder 2 kW 
  • Integration eines CE-zertifizierten Handschweißlasers und Durchführung des CE-Prozesses für Maschinengesamtheit "Laser plus Kabine"

Bitte beachten Sie, dass das Wand- und Vorhangmaterial nur vor Streulicht des Lasers beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines handgehaltenen Laserschweißgerätes schützt. Es ist erforderlich, dass der Laserschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bestätigt, dass die maximal zulässigen Bestrahlungsstärken des Wand- und Vorhangmaterials nicht erreicht oder überschritten werden.

*Streustrahlung, die bei der nach oben offenen Variante nach oben austreten kann, muss je nach Begebenheit vor Ort vom Laserschutzbeauftragten hinsichtlich maximal zulässiger Bestrahlungsstärken bewertet werden. Ggf. sind weitere Laserschutzmaßnahmen erforderlich.