Laserschutzkabinen und Einhausungen
Laserschutzkabinen

Je nach Art der Anwendung kann es sein, dass bei Lasern der Klasse 4 der einzig sinnvolle Schutz darin besteht, die komplette Anlage großflächig mit einer Laserschutzkabine abzusichern. Speziell bei Laserleistungen im Multi-kW Bereich, wie sie in der Lasermaterialbearbeitung genutzt werden, findet eine solche Kabinenlösung häufig Anwendung. Es ist sowohl möglich eine Laseranwendung lokal (beispielsweise auf einem optischen Tisch) als auch in Form einer begehbaren Großkabine einzuhausen. Eine Absaugung, sowie zugehörige Zu- und Abluftöffnungen, sind ebenfalls umsetzbar.